Zwei Patienten in Neuss getötet – Urteil in Düsseldorf

Landgericht Düsseldorf (Archivbild): Der 22-Jährige sagte, er bedauere die Taten, auch wenn er sich nicht an sie erinnern könne. (Quelle: Gstettenbauer/imago images)

Ein 22-Jähriger soll einen Mitpatienten mit einer Kordel erdrosselt, einen anderen mit den Händen erwürgt haben. Jetzt wurde er wegen einer der Taten verurteilt.

Vor Gericht machte der Angeklagte Prozessbeobachtern zufolge einen ruhigen Eindruck, medizinisches Personal beschrieb den 22-Jährigen als still und immer freundlich. Aber die Staatsanwaltschaft war sich sicher: Der junge Mann hat im vergangenen Sommer zwei Mitpatienten im Alexius/Josef-Krankenhauses in Neuss erwürgt und erdrosselt – und das im Abstand von nur zwei Tagen.

Am Dienstag wurde der 22-Jährige nun am Düsseldorfer Landgericht wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht ordnete die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt an. Denn der Mann sei wegen einer drogenbedingten Psychose zwar schuldunfähig, aber der Vorsitzende Richter Rainer Drees sagte: "Wir erwarten, dass von ihm weitere Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen."

Verurteilt wurde der Mann nur für eine der beiden angeklagten Taten, die andere sei ihm nicht zweifelsfrei nachweisbar, hieß es.

Urteil in Düsseldorf: Täter kam mit Kratzspuren aus Zimmer des Opfers

Am 30. Juni hatte eine Pflegerin den 22-Jährigen spätabends mit Kratzspuren im Gesicht aus dem Zimmer eines Opfers kommen sehen. In der Hand hatte der 22-Jährige das Mobiltelefon des 56-jährigen Getöteten. Täter und Opfer waren in der geschlossenen Abteilung der Neusser Psychiatrie untergebracht.

Getötet hatte der 22-Jährige sein Opfer nach Überzeugung des Gerichtes mit einer Kordel, die er um den Hals des 56-Jährigen gelegt und zugezogen hatte. Das ganze soll im Zustand "wahnhafter Verkennung" geschehen sein. Der Täter soll seinen Mitpatienten als Bedrohung wahrgenommen haben.

Angeklagter: "Kann mich nicht erinnern, aber bedauere zutiefst"

Nur zwei Tage zuvor, am späten Abend des 28. Juni, hatte es einen ganz ähnlichen Vorfall in der Psychiatrie gegeben. Ein 55-Jähriger war so stark gewürgt worden, dass er zwei Wochen später starb. Auch hier galt der 22-Jährige als Verdächtiger. Aber obwohl bei ihm das Feuerzeug des Opfers gefunden worden war, beurteilte das Gericht die Beweislage im Prozess als nicht ganz so eindeutig.

"Ich kann mich zwar nicht an die Taten erinnern, aber bedauere sie zutiefst", sagte der 22-Jährige am Dienstag.

Paranoide Gedanken und Stimmen

Zuvor hatte er im Prozess berichtet, er habe Drogen konsumiert, seit er 16 Jahre alt war. Zunächst Cannabis, später Heroin. Seit seiner Schulzeit sei er mehrfach in psychiatrischen Einrichtungen behandelt worden. Von der Zeit in der Neusser Psychiatrie sei ihm kaum noch etwas im Gedächtnis – außer, dass er damals extrem paranoide Gedanken gehabt und vereinzelt Stimmen gehört habe.

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Die Unterbringung des Angeklagten in einer geschlossenen Anstalt hatten sowohl der Staatsanwalt, als auch der Verteidiger gefordert: "Mit dem Ziel der Heilung. Wir hoffen auf eine erfolgreiche Therapie", sagte der Rechtsanwalt.

Roberto

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